CO2-neutrale Verwaltung Berlin

Partner
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Projektzeitraum
2016 - 2017 / 2020

 

Mit dem im März 2016 verabschiedeten Berliner Energiewendegesetz hat das Land Berlin Klimaschutzziele definiert und Instrumente zur deren Erreichung festgelegt. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand spielt dabei eine besondere Rolle: Bis 2030 soll eine weitgehend CO2-neutrale Verwaltung geschaffen werden.

Im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erarbeitete die Berliner Energieagentur einen Maßnahmenplan für alle Berliner Bezirks- und Senatsverwaltungen mit den Schwerpunkten Gebäudenutzung, Mobilität (Fuhrpark und Dienstreisen), Veranstaltungen und Beschaffungsvorgänge.

Maßnahmenvorschläge wurden von den Mitarbeiter*innen der betroffenen Verwaltungen im Rahmen von Workshops und eines Online-Beteiligungsverfahrens eingebracht. Das Interesse der Mitarbeiter*innen an dieser Form der Partizipation war groß und die Vorschläge bunt: Sie reichten vom Dienstfahrrad, einer regional inspirierten Kantine bis hin zu Sharingmodellen in der Verwaltung.

Neben der Moderation des Prozesses und dem angeregten Austausch mit den Beteiligten in Workshops entwickelte die BEA eine Systematik, um die vielseitigen und umfangreichen Vorschläge zu clustern, zu kategorisieren und zu bewerten. Wichtig war hierbei die Leitidee: vermeiden – verändern – kompensieren. Damit soll eine hohe Umsetzungsquote mit hoher Akzeptanz aller Beteiligten ermöglicht werden.

Umsetzung

Im Sommer 2019 wurde nun der Umsetzungsprozess gestartet. In diesem Zusammenhang wurde die BEA mit der Entwicklung begleitender Kommunikationsmaßnahmen zum Umsetzungsprozess „CO2-neutrale Verwaltung Berlin“ beauftragt. So werden zzt. beispielsweise ein "Verhaltenskodex CO2-Neutralität" und die Darstellung der Vorbildrolle der Leitungsebene erarbeitet. Am 21. August 2019 fand die Auftaktveranstaltung statt, die von der BEA konzipiert und organisiert wurde.

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 23.08.2019

Weitere Informationen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz