eaD veröffentlicht Stellungnahme zur EEG-Novelle

Berlin

Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. begrüßt grundsätzlich viele der in der vorgelegten Novelle der EEG angestoßenen Änderungen. Die klare Ausrichtung auf das 1,5-Grad-Ziel mit der damit einhergehenden Erhöhung der Zielpfade sind zentrale Impulse für den forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Viele der vorgesehenen Änderungen können jedoch nur durch flankierende Maßnahmen in der Breite/Fläche wirklich greifen. Hierfür braucht es neben einer schlanken Fördersystematik vor allem einen stärkeren Ausbau der Informations- und Beratungsangebote sowie eine Stärkung der regionalen Netzwerke. Gleichzeitig braucht es für die Erreichung der anvisierten Ausbauziele gut ausgebildete Fachkräfte. Hierfür gilt es, entsprechende Programme umzusetzen.

Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf sehen wir im Gesetzentwurf zu folgenden Punkten:

  1. Ungleichbehandlung von Überschussstrom und Volleinspeisung aufheben
  2. Dezentrale Energieversorgung durch Mieterstrom stärken
    • Virtuelle Kundenanlagen mit Durchleitung durch öffentliches Netz ermöglichen
    • Vergünstigte Netzentgelttarife für Kurzdurchleitungen
    • Mieterstromzuschlag anpassen
  3. Breitere Öffnung der Flächenkulisse ermöglichen
  4. Weiterentwicklung des Förderdesigns nicht allein über VOermächtigung regeln
  5. Genehmigungen vereinfachen und beschleunigen
  6. Erweiterung von Altanlagen vereinfachen (Repowering)
  7. Ein erfolgreiches EEG braucht flankierende Maßnahmen:
    • Ausbau der Informations- und Beratungsangebote
    • Fachkräfte sichern durch Aus- und Weiterbildungsprogramme
    • Klimaschutz als Pflichtaufgabe für Kommunen umsetzen

Die Stellungnahme im Wortlauf finden Sie auf das Website des eaD.